Rechtsanwalt für Umgangsrecht in Fürth
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.
Eine Trennung beziehungsweise Scheidung ist ein einschneidendes Erlebnis für alle Beteiligten, insbesondere, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Dem Umgangsrecht kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu.
Was ist unter dem Umgangsrecht zu verstehen?
Das Umgangsrecht wird im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt und ist ein Teil des Familienrechts. Es ist vom Sorgerecht zu unterscheiden und betrifft alle Richtlinien für den regelmäßigen Kontakt zwischen dem Kind und den Eltern sowie dem Kind und weiteren nahestehenden Personen, zum Beispiel Großeltern, Pflegeeltern, Stiefeltern oder Geschwister und Stiefgeschwister, nach einer Trennung / Scheidung der Eltern.
Der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil hat das Recht, regelmäßig Zeit mit dem Kind zu verbringen. Wichtig: Das Wohl des Kindes steht jederzeit im Vordergrund.
Wann das Umgangsrecht verweigert werden kann
Nur unter bestimmten Umständen kann das Umgangsrecht verweigert werden. Dies ist der Fall, sollte das Wohl des Kindes durch das umgangsberechtigte Elternteil gefährdet sein, weil es beispielsweise alkohol- oder drogenabhängig ist oder das Kind misshandelt.
Ausgestaltung des Umgangs
Bei der Festsetzung von Umgangsvereinbarungen sind folgende Fragen zu klären:
- Wie oft soll der Umgang mit dem Kind erfolgen?
- Wie lange sollen die gemeinsamen Termine dauern?
- Wie soll der Umgang aussehen?
- Welche Regeln sind bei beiden Eltern einzuhalten?
Die Leistungen des Rechtsanwalts für Umgangsrecht
Unsere Kanzlei bietet Ihnen den erforderlichen Rechtsbeistand in sämtlichen Fragen des Umgangsrechts. So stehen wir Ihnen zur Verfügung, falls Sie der Meinung sind, dass Sie zu wenig Umgang mit Ihrem Kind haben oder Ihnen das Umgangsrecht bisher komplett von dem anderen Elternteil verweigert wurde. Es ist stets unser Ziel, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
Ist dies nicht möglich, da die Fronten zwischen den Eltern verhärtet sind, haben Sie das Recht, vor dem Familiengericht zu klagen. Das Gericht entscheidet stets im Sinne des Kindes und behält dessen Wohl während des gesamten Verfahrens im Blick.
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