Rechtsanwalt für Mängelrecht in Fürth
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder die Leistungen eines Kfz-Dienstleisters, zum Beispiel einer Werkstatt, einer Lackiererei oder eines Abschleppdienstes, in Anspruch nehmen, haben Sie das Recht auf Mängelfreiheit. Dies bedeutet, dass die Leistung oder das Produkt in einem einwandfreien Zustand ist. Eine Gewährleistung der Qualität, die bei Fehlern greift, ist verpflichtend. Sollte ein Artikel oder eine Dienstleistung einen Mangel aufweisen, müssen Sie eine Nacherfüllung durch den Anbieter / Händler verlangen.
Kompetente Unterstützung durch unsere Kanzlei
Bei diesen Abläufen kommt es häufig zu rechtlichen Problemen, die insbesondere den Käufer vor Unsicherheiten stellen. Denn nur die wenigsten kennen ihre Rechte. Hier steht unsere Anwaltskanzlei in Fürth Ihnen zuverlässig zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte für Mängelrecht bieten eine ausführliche Rechtsberatung, prüfen den Kaufvertrag und die erbrachte Leistung und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wann liegt ein Mangel vor?
Eine mangelhafte Ware oder Dienstleistung liegt vor, wenn diese nicht wie vereinbart erbracht wurde. Dann haben Sie Gewährleistungsrechte, die nicht mit der freiwillig von Verkäufern / Dienstleistern gewährten oder einer zusätzlich erworbenen Garantie zu verwechseln sind.
Inhalte der Gewährleistungsrechte
Im Rahmen der Gewährleistung beziehungsweise Nacherfüllung haben Sie das Recht auf eine Ersatzlieferung oder Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist, wobei der Dienstleister für sämtliche damit verbundenen Kosten aufkommen muss. Eine Reparatur müssen Sie als Kunde nur zweimal akzeptieren. Schlagen die beiden Versuche fehl, besteht die Möglichkeit des Rücktritts oder der Minderung.
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