Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht in Fürth
Wir stehen Ihnen bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung.
Ihnen droht ein Fahrverbot? Oder soll Ihnen sogar der Führerschein entzogen werden? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei in Fürth auf. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind unter anderem auf das Fahrerlaubnisrecht mit seinen zahlreichen Besonderheiten spezialisiert.
Das tun wir konkret für Sie:
Wir beraten Sie ausführlich, prüfen die Grundlagen des Fahrverbots beziehungsweise des Führerscheinentzugs und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wann droht ein Fahrverbot?
Bei einem Fahrverbot handelt es sich um eine Sanktion laut Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Zu den Gründen für ein Fahrverbot gehören das Fahren über eine rote Ampel, zu schnelles Fahren, Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer sowie ein zu geringer Sicherheitsabstand. Entscheidend für ein Fahrverbot, das zwischen einem bis hin zu drei Monaten gelten kann, ist die Schwere des Verstoßes. Wird das Fahrverbot als Nebenstrafe in einem gerichtlichen Verfahren verhängt, kann die Dauer bis zu sechs Monate betragen. Den Führerschein müssen Sie für die Dauer des Fahrverbots der zuständigen Führerscheinbehörde aushändigen. Nach Ablauf des Fahrverbots gibt die zuständige Behörde Ihnen den Führerschein zurück.
Wann droht DER ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS?
Bei bestimmten Straftaten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, bspw: bei Fahrten unter Alkohol oder Drogen, illegalen Autorennen, einer Unfallflucht oder der Gefährdung des Straßenverkehrs. In diesem Fall müssen Sie nach Ablauf einer mindestens sechs-monatigen Frist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dazu ist häufig die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) nötig.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.