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Rechtsanwalt für eheliches Güterrecht in Fürth 

Die Finanzen frühzeitig regeln und aufteilen.

Ein Thema, das während der Ehe, aber auch im Falle einer Scheidung beide Parteien gleichermaßen beschäftigt, ist das eheliche Güterrecht. Unsere Kanzlei in Fürth bietet Ihnen diesbezüglich eine ausführliche Rechtsberatung und vertritt Sie vor Gericht, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Was ist unter dem ehelichen Güterrecht zu verstehen?

Das eheliche Güterrecht regelt alle Belange, die das gemeinsam in der Ehe erwirtschaftete Vermögen und dessen Verteilung bei einer Scheidung betreffen. Entscheidend ist der familienrechtliche Güterstand. Diese Güterstände sind möglich:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft
  • Wahl-Zugewinngemeinschaft

Falls kein Ehevertrag geschlossen wurde, liegt eine Zugewinngemeinschaft vor. Das bedeutet: Während der Ehe gilt die Gütertrennung, nach dem Ende der Ehe findet ein Ausgleich des Zugewinns statt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist geerbtes oder geschenktes Vermögen eines Ehegatten.

Ist eine Gütertrennung gewünscht, muss diese in einem Ehevertrag festgehalten werden. In diesem Fall werden beide Vermögen der Eheleute getrennt und bei einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich.

Die Leistungen des Rechtsanwalts für eheliches Güterrecht

Ihr Rechtsanwalt berät Sie zur idealen Form des Güterrechts, setzt Eheverträge auf und kümmert sich um die Rechtsgültigkeit des gewählten Güterrechts. Bedenken Sie: Sind die Finanzen bereits im Vorfeld der Eheschließung geregelt, sind die rechtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung deutlich geringer.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei.

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