Rechtsanwalt für Unfallregulierung bei Sach- und Personenschäden in Fürth
Auf unsere erfahrene Kanzlei ist Verlass.
Ein Unfall im Straßenverkehr ist innerhalb eines Augenblicks passiert, sei er durch eigenes Fehlverhalten oder Fremdverschulden verursacht. Die Folge des Unfallgeschehens können sowohl Sach- als auch Personenschäden sein, die mit zahlreichen rechtlichen Besonderheiten einhergehen. Daher sollten alle beteiligten Parteien schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für die Unfallregulierung einschalten, ganz gleich, ob sie Geschädigter oder Unfallverursacher sind.
Ablauf der Unfallregulierung vor Ort
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die am Unfall Beteiligten ihre Daten – Name, Adresse, Versicherung – austauschen. Außerdem ist es ratsam, Fotos vom Unfallgeschehen als Beweise anzufertigen und einen Bericht zu verfassen, den alle Parteien unterschreiben. So beschleunigt sich die Schadenregulierung. Bei Uneinigkeiten sollten Sie die Polizei kontaktieren.
Das leistet der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Neben den Maßnahmen, die Sie als Betroffener vor Ort treffen, ist der Beistand durch unsere Rechtsanwaltskanzlei ratsam. Wir setzen Ihre Interessen durch und sorgen dafür, dass Sie das Ihnen zustehende Recht bekommen. Dies ist insbesondere nötig, wenn sich die Versicherung weigert, für entstandene Schäden aufzukommen und zum Beispiel kein Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlt. Sollte eine außergerichtliche Einigung, die stets unser Ziel ist, nicht möglich sein, vertreten wir Sie vor Gericht.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine ausführliche Beratung.