Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Fürth
Wir setzen unsere langjährige juristische Erfahrung für Sie ein.
Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, zum Beispiel Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht wenden – an die Kanzlei Pache, Ehrmann, Schweininger GbR in Fürth.
Was ist das Verkehrsstrafrecht?
Das Verkehrsstrafrecht ist eine Kombination aus dem Verkehrsrecht, das alle Richtlinien für die Teilnahme am Straßenverkehr umfasst, und dem Strafrecht mit seinen Delikten. Demnach betrifft das Verkehrsstrafrecht sämtliche Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und seiner Nebengesetze, die im Straßenverkehr begangen werden.
Zu den Verkehrsstraftaten, die auch Verkehrsdelikte genannt werden, gehören:
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- fahrlässige Tötung
- fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- illegale Kraftfahrzeugrennen
Ablauf des Verkehrsstrafverfahrens
Zu unterscheiden ist zwischen dem Strafbefehl und der Anklage. Der Strafbefehl wird bei Vergehen erlassen, für die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gilt. Falls der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptiert, wird dieser rechtskräftig. Sollte er hingegen Einspruch einlegen, folgt eine Hauptverhandlung vor Gericht.
Im Gegensatz dazu werden schwerwiegende Verkehrsstraftaten angeklagt. Der Beschuldigte erhält die Anklageschrift, zu der er innerhalb einer Frist Stellung nehmen muss. Das Gericht entscheidet, ob es die Hauptverhandlung eröffnet oder das Verfahren einstellt.
Leistungen der Kanzlei
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht beraten Sie ausführlich, sollten Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Ihr Rechtsbeistand hat Akteneinsicht, prüft die Vorwürfe und vertritt Sie vor Gericht.