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Rechtsanwalt für Gewaltschutz in Fürth – häusliche Gewalt und Stalking

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Gewalt in der Partnerschaft oder das Nachstellen durch einen Stalker erfordern sofortiges Handeln, um die geschädigte Person in Sicherheit zu bringen. Holen Sie sich in dieser emotionalen Ausnahmesituation unsere Kanzlei in Fürth an die Seite. Wir sind erfahren und kompetent für Sie da, wenn es um das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geht, dokumentieren mit Ihnen die Tatsachen, die für ein Gewaltschutzverfahren vorliegen müssen, und beantragen dieses bei Gericht.

Was ist das Besondere an dem Gewaltschutzgesetz?

Das Gewaltschutzgesetz bietet einen zivilrechtlichen Schutz und sieht eine schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Nachstellung vor. Dies sind insbesondere häusliche Gewalt und Stalking. Wichtig: Es muss nicht erst eine Straftat passieren, bevor das Gewaltschutzgesetz wirkt – bereits die Androhung von Gewalt reicht für schützende Maßnahmen aus.

Richterliche Anordnungen für zunächst sechs Monate (bei Bedarf können diese verlängert werden) sind:

  • Wohnungszuweisung
  • Kontaktverbot
  • Näherungsverbot

Ablauf des Gewaltschutzverfahrens

Für ein Gewaltschutzverfahren sind ein Antrag bei Gericht und eine eidesstattliche Versicherung notwendig.

Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalt bedeutet: Der Antrag wird in der Regel direkt am Tag des Einreichens bewilligt, der Antragsgegner wird nicht im Eilverfahren angehört und es findet keine mündliche Verhandlung statt.

Nach Erlass der Anordnung hat der Antragsgegner die Möglichkeit, sich im Rahmen einer nicht-öffentlichen mündlichen Verhandlung zum Sachverhalt zu äußern.

Unser Kanzleiteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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