Rechtsanwalt für Verkehrsversicherungsrecht in Fürth
Wenn die Versicherung nicht zahlen will ...
In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, die bei einem Unfall greift. Zusätzlich zu dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung können Sie als Kraftfahrer optional eine Kasko- oder Teilkaskoversicherung abschließen.
Wie der Rechtsanwalt für Verkehrsversicherungsrecht Sie unterstützt
Doch was ist zu tun, falls eine Versicherung im Schadenfall ihre Zahlungen verweigert? Unsere Rechtsanwälte sind unter anderem auf das Verkehrsversicherungsrecht spezialisiert, beraten Sie ausführlich, prüfen die Versicherungspolicen, ermitteln Fehlverhalten der Versicherungen und setzen Ihr Recht durch, falls nötig, auch gerichtlich.
Die verschiedenen Versicherungen auf einen Blick
Im Folgenden informieren wir Sie zu den Versicherungsarten rund um das Kraftfahrzeug:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Passiert ein Verkehrsunfall, entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl die Unfallopfer als auch die Mitfahrer des Unfallfahrers und reguliert die Sachschäden.
Teilkaskoversicherung
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Autos durch äußere Einflüsse übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schadenersatz. Zu äußeren Einflüssen gehören Brand, Unwetter und Diebstahl.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung gilt für alle Teilkaskoschäden, Vandalismus und Schäden, die der Fahrzeugbesitzer unwillentlich am Kfz verursacht hat.
Eine Vollkaskoversicherung ist für Neuwagen, besonders wertvolle Kraftfahrzeuge sowie Fahranfänger sinnvoll. Nach fünf Jahren ist ein Wechsel in eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert, um Kosten zu sparen.
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